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Was heißt "ab O.K.", also ab Oberkante Kellerdecke? |
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Unsere Ururahnen bauten zwar teilweise ihre Häuser auf gestampftem Boden und
erstaunlicherweise haben sich manche solcher Häuser (bei günstigem Grundwasserstand) bis in die heutige Zeit erhalten. Aber heute braucht man natürlich ein Fundament mit Bodenplatte, sonst bekäme man keine Baugenehmigung, oder aber einen Keller, der natürlich kein offenes Loch sein kann, sondern eine Kellerdecke haben muß - ganz gleich, ob man ein Fertighaus oder ein Massivhaus draufsetzt.
In der Regel gehen die Hersteller davon aus, dass der Bauherr einen Keller haben will, was ja erhebliche Vorteile hat und einen höheren Gebäude- und damit einen höheren Wiederverkaufspreis mit sich bringt. Dementprechend muß der Bauherr dafür sorgen, dass ein Keller mit Kellerdecke vorhanden ist, auf die dann das
Fertighaus aufgesetzt und verankert wird. Die Preise sind also immer "ab O.K." angegeben, also ab Oberkante Kellerdecke. Ob der Bauherr den Keller vom Fertighausunternehmen oder einem Subunternehmen bauen läßt (was meistens der Fall ist) oder alles in eigener Regie bewerkstelligt, bleibt ihm überlassen.
Der Fertighaushersteller wird dem Bauherrn, wenn er denn selbst aktiv werden will, Planungsunterlagen übergeben, wie denn die Kellerdecke auf den Zentimeter genau
gebaut werden muß.
Oberkante Kellerdecke ist gleichzusetzen mit der Bodenplatte, falls der Bauherr
auf einen Keller verzichtet, was aus Kostengründen oder wegen hoher Grundwasserstände ja geschehen kann. Statt des Kellers muß er also eine
Bodenplatte herstellen lassen - "ab O.K." bedeutet also in diesem Fall "ab O.B.",
also "ab Oberkante Bodenplatte", obwohl eine solche Abkürzung und Bezeichnung
in der Branche nicht verwendet wird.
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Informationen über Fertighäuser und deren Hersteller findet man bei www.fertighaus.de, dem marktführenden Portal der Branche. |
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