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Wohnfläche - wie errechnet sich die? |
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Eine der zentralen Fragen beim Hausbau ist, wie groß die Wohnfläche des künftigen Eigenheims sein wird. Der Bauherr will sich auf die angepriesenen Versprechungen des Bauunternehmers verlassen können. Deshalb sollte er unbedingt wissen, auf welche Weise die Wohnflächen ermittelt wurden. Es gibt nämlich drei unterschiedliche Berechnungsarten der Wohnflächenermittlung, nach der DIN 277, der DIN 283 (zwar veraltet, kann aber nach wie vor vereinbart werden) oder nach der II. Berechnungsverordnung (Wohnflächenverordnung).
II. Berechnungsverordnung (Wohnflächenverordnung)
Die II. Berechnungsverordnung ist die verlässlichste Art der Wohnflächenermittlung. Wenn nichts anderes festgelegt, wird sie vor Gericht als Maßstab genommen. Öffentlich geförderte Wohnungen oder Eigenheime sind nach der Wohnflächenverordnung zu vermessen. Terrassen, Balkone und ähnliche Bereiche werden höchstens mit der Hälfte der jeweiligen Grundfläche berücksichtigt. Dagegen sind Treppenhäuser sowie wie Keller- oder Abstellräume in und außerhalb der Immobilie nicht berücksichtigungsfähig. Auch fensterlose Räume (z.B. Abstellkammern) sind nicht zum Wohnen geeignet und daher wie Kellerräume zu behandeln. Flächen unter Dachschrägen zählen als vollwertig, wenn vom Boden aus nach oben wenigstens zwei Meter gemessen werden können. Ist die Höhe unter zwei Meter, aber noch über einem Meter, wird dieser Bereich zur Hälfte berechnet. Alles unter einem Meter bleibt unbeachtet.
DIN 277
Die DIN 277 bietet einen größeren Spielraum als die II. Berechnungsverordnung. Dementsprechend kann bei dieser Art der Wohnflächenberechnung eventuell eine größere Wohnfläche herauskommen, als tatsächlich vorhanden. Die Wohnfläche ist bei der DIN 277 Teil der Nutzfläche. Die Berechnung ist kompliziert, lichte Raumhöhen werden ab 1,50 Meter voll zur Grundfläche gerechnet. Gesondert anzugeben ist die Fläche bis 1,50 Meter lichte Raumhöhe. Weiter wird unterteilt in Hauptnutzflächen (Wohnen, Balkon, Terrasse), Nebennutzflächen (Bad und WC), Funktionsflächen (Heizraum) und Verkehrsflächen (Flur, Windfang, Treppenhaus).
DIN 283
Die DIN 283 wurde bereits 1983 zurückgezogen und wird daher nur noch sehr selten zur Wohnflächenberechnung hinzugezogen. Vor Gericht wird sie aber weiterhin als Berechnungsmethode akzeptiert. Die Berechnung erfolgt ähnlich wie bei der II. Berechnungsordnung: Höhen über zwei Meter werden voll, zwischen einem und zwei Metern halb und unter einem Meter gar nicht eingerechnet. Balkone, Loggien und überdachte Freisitze dürfen zu einem Viertel ihrer Fläche der Wohnfläche zugerechnet werden.
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